Finanzanlagevermittlerin
Finanzanlagevermittlerin und Betreiberin der Internet-Dienstleistungsplattform luebbecke.buergerschwarm.de gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG ist die CrowdDesk GmbH, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main.
Anbieter dieser Fundingpage: Stadtwerke Lübbecke GmbH

Hinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

HINWEIS GEMÄß § 12 Abs. 2 VERMÖGENSANLAGEGESETZ

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

GRUßWORT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

Liebe Anleger/innen und Kunden* der Stadtwerke Lübbecke GmbH,

ich freue mich über Ihr Interesse an unserer neuen Form einer Partnerschaft zwischen unseren Kunden mit "Ihrem" Stadtwerk hier in Lübbecke. Nehmen Sie teil an unserer Unternehmensentwicklung und investieren Sie zu attraktiven Konditionen in die Zukunft unseres Unternehmens.


Markus Hannig

Geschäftsführer der Stadtwerke Lübbecke GmbH

*im Sinne einer besseren Lesbarkeit werden im folgenden Kundinnen und Kunden einheitlich als "Kunden" bezeichnet.

DAS GASNETZ RAHDEN

Die Stadt Rahden hat am 06.09.2016 einen 20-jährigen Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Lübbecke GmbH (im Folgenden "SWL" genannt) abgeschlossen. Die SWL hat mit Kaufvertrag vom 20./31.07.2017 das in der Stadt Rahden befindliche Gasnetz von der innogy Netze Deutschland GmbH erworben und zum 01.01.2018 übernommen. Der Betrieb des Gasnetzes erfolgt durch die Netzgesellschaft Lübbecke mbH (im Folgenden "NGL" genannt), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWL.

Das Gasnetz Rahden besteht aus rd. 185 km Mittel-/Niederdruckleitungen, ca. 2.264 Gashausanschlüssen und 5 Gasdruckregel- und -messanlagen. Die Netzmenge belief sich 2016 auf rd. 93.000 MWh. Das Gasnetz in Rahden wurde seit 1979 errichtet, Investitionsschwerpunkte lagen in den 1990er Jahren sowie in der ersten Hälfte der 2000er Jahre. Ein Investitionsstau besteht nicht.

Gas- und Stromnetze unterliegen in Deutschland einer staatlichen Regulierung. Die sog. Anreizregulierung soll Anreize zu Kostensenkungen bei den Betreibern von Gas- und Stromnetzen schaffen, um diese an Verbraucher weiterzugeben. Den deutschen Netzbetreibern werden dazu von den Landesregulierungsbehörden oder der Bundesnetzagentur Erlösobergrenzen vorgegeben. Die NGL nimmt als kleiner Netzbetreiber an einem vereinfachten Regulierungsverfahren teil.

Das im Rahmen dieser Kundenbeteiligung eingeworbene Kapital refinanziert einen Teil des Kaufpreises für das Gasnetz in Rahden.

IHR INVESTMENT


Mit der auf 2.500.000 Euro limitierten Kundenbeteiligung ermöglicht die Stadtwerke Lübbecke GmbH ihren Strom-, Gas- und Wasserkunden insb. aus Lübbecke und der Region, sich bei ihren Stadtwerken wirtschaftlich zu engagieren und an der Entwicklung des Unternehmens teilzunehmen.

Bereits ab 500 Euro und mit bis zu 2.500 Euro können Sie sich am Erfolg der Stadtwerke Lübbecke beteiligen und erhalten eine Verzinsung von 2,00 % p. a. bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt dabei am Ende der Laufzeit, wobei Sie jährlich eine Zinszahlung erhalten, erstmals am 30.06.2019.

Sie können investieren, wenn zwischen Ihnen und der Stadtwerke Lübbecke GmbH ein ungekündigter Strom,- Gas- und/oder Wasserversorgungsvertrag besteht. Dies wird im Rahmen des Investitionsprozesses durch Abfrage Ihrer Kundennummer überprüft. Je Kundennummer kann bis zum Maximalbetrag von 2.500 € investiert werden.

UNTERNEHMENSENTWICKLUNG / STRATEGIE

Die Unternehmensentwicklung / Strategie der Stadtwerke Lübbecke GmbH ist auf ein moderates Wachstum sowohl im Vertriebsbereich durch Gewinnung neuer Kunden - insb. in Lübbecke und dem angrenzenden Umland - als auch im Netzbereich durch die Erlangung neuer Konzessionen und den Hinzuerwerb neuer Netzgebiete ausgerichtet. Gaskonzessionen/-netze konnten zum 01.01.2016 in Pr. Oldendorf und zum 01.01.2018 in Rahden übernommen werden.

IHRE VORTEILE

Gemeinsam profitieren

Anlage bereits ab 500 Euro

Einfach online investieren

Jährliche Rendite sichern

STADTWERK IN ZAHLEN

Hier finden Sie eine Übersicht der Finanzkennzahlen. Für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf die Grafik.

Konditionen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.

Laufzeit Zins Tilgung Zinstermin Fälligkeit
5 Jahre 2,00 % endfälliges Darlehen 30.06. 30.06.2023
Beteiligung: 2.500.000 €
Darlehensart: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Zinszahlungsrhythmus: jährlich, nachschüssig (act/365)
Verfügbar ab: 20.03.2018
Mindestanlagebetrag: 500 €. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag.
Maximalanlagebetrag: Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, maximal jedoch 2.500 €
Downloads:
Musterdokumente:

Zahlungsplan

Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 20.03.2018 ein Darlehen über 2.500 € zu 2,00 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 5 Jahre, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:

Jahr Datum Zahlung brutto davon Zinsen davon Tilgung Zahlung netto
(nach Steuern)
Status
1 30.06.2019 € 64,11 € 64,11 € 0,00 € 47,20 ausgezahlt
2 30.06.2020 € 50,14 € 50,14 € 0,00 € 36,92 ausgezahlt
3 30.06.2021 € 50,00 € 50,00 € 0,00 € 36,82 ausgezahlt
4 30.06.2022 € 50,00 € 50,00 € 0,00 € 36,82 ausgezahlt
5 30.06.2023 € 2.550,00 € 50,00 € 2.500,00 € 2.536,82 ausgezahlt
Gesamt € 2.764,25 € 264,25 € 2.500,00 € 2.694,58

Sie haben Fragen zu diesem Projekt?

Hier können Sie uns bequem Ihre Anfrage senden - die wichtigsten Anlegerfragen und unsere Antworten haben wir für Sie unten notiert.

* Pflichtfeler

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sie können investieren, wenn zwischen Ihnen und der Stadtwerke Lübbecke GmbH ein ungekündigter Strom,- Gas- und/oder Wasserversorgungsvertrag besteht. Dies wird im Rahmen des Investitionsprozesses durch Abfrage Ihrer Kundennummer überprüft. Je Kundennummer kann - ggf. in mehreren Schritten - bis zum Maximalbetrag von 2.500 € investiert werden. Hinweis: Bezieht sich eine Kundennummer z. B. auf ein (Ehe-)Paar, so kann nur einmal investiert werden, nicht jede Person einzeln.
Nein. Die Registrierung sowie die Investition sind für Sie kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren an. Ihr Investmentbetrag fließt direkt an die Stadtwerke Lübbecke GmbH.
Nein. Die Kosten der "Bürgerbeteiligung" haben keine Auswirkungen auf das übliche Marketing-, Spenden- und Sponsoring-Budget der Stadtwerke Lübbecke GmbH, sondern werden im Rahmen der Ergebnisabführung von den Gesellschaftern getragen.
Nein. Ihre Investition über www.luebbecke.buergerschwarm.de erfolgt anonym - kein anderer Investor erhält Ihre personenbezogenen Informationen.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt definierten Zahlungsrhythmus. Ab dem Tag, an dem Sie den Darlehensbetrag auf das Konto der Stadtwerke Lübbecke GmbH einzahlen (Einzahlungstag), verzinst sich der jeweils ausstehende Darlehensbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 2 Prozent. Die Zinsen sind jährlich nachschüssig zum 30.06. eines Jahres fällig.
Ja, die erzielten Zinseinkünfte unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die erzielten Zinseinkünfte angeben. Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Mittel, die durch diese Schwarmfinanzierung eingeworben werden, dienen zur teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises für das Gasnetz in der Stadt Rahden.
Nein. Die Rückzahlung des von Ihnen geleisteten Betrages erfolgt nach Ende der 5-jährigen Laufzeit am 30.06.2023.

Anlegerhinweise

Transparenz ist uns wichtig. Wir werden unsere Investoren daher stets in vollem Umfang über Risiken und Chancen ihres Investments informieren. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Ihre Hinweise können auch für andere Investoren eine wichtige Hilfestellung sein.

Auf dieser Fundingpage werden aktuell ausschließlich Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG) vermittelt. Die Investoren beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Beim Kredit besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals beim dem betroffenen Projektunternehmen. Ist ein Projektunternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Investoren nicht!
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht der Kredit mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. Der Anbieter / Emittent hat hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots zu achten.
Ziel von luebbecke.buergerschwarm.de ist es einer breiten Anlegerschaft die direkte Teilhabe an rentierlichen Projekt zu ermöglichen. Mit dem Kredit, also dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, eröffnet luebbecke.buergerschwarm.de eine direkte Beteiligung schon ab 500 Euro.

Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Investoren in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den Investoren rechtssichere Rahmenbedingungen.

Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz verfügen müssen.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.
  • Volumen:2.500.000 €
  • Zins:2,00 % p.a.
  • Laufzeit:5 Jahre
  • Tilgung:Endfällig
Bereits finanziert:104.500 €

Sie haben Fragen?

069 / 2547 413 72
Finanzanlagevermittlerin
Finanzanlagevermittlerin und Betreiberin der Internet-Dienstleistungsplattform luebbecke.buergerschwarm.de gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG ist die CrowdDesk GmbH, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main.